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Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen. Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner ist nach dem Entwurf die Berechnung von Zusatzkosten an den Käufer verboten, die von dem Verkäufer oder einem Dritten für die Vermittlung oder zusammenhängende Leistungen geschuldet werden.


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