Strengere Vorgaben für Schornsteine
Der Bundesrat hat am 17.9.2021 der Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) zugestimmt. Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern.
Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen muss künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 cm überragen.
Betroffen sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.
Die Verordnung tritt am 1.1.2022 in Kraft.
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