Mehr Infos

Beiträge News

Als Service informieren wir Sie an dieser Stelle über aktuelle Themen und Nachrichten aus der Immobilienbranche. Dieser Informationsservice stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wird federführend bereitgestellt vom Ernst Röbke Verlag, Petershagen. Alle Rechte zu den Bildern und Texten der einzelnen Beiträge liegen dort.

Modernisierungsmaßnahme – zu später Beginn nach Ankündigung

Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung).

Die Modernisierungsankündigung hat auch dem Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen sowie den voraussichtlichen zeitlichen Rahmen zu erfahren.

Damit soll ihm ausreichend Kenntnis vermittelt werden, in welcher Weise die Wohnung durch diese Maßnahmen verändert wird und wie sich diese künftig auf den Mietgebrauch auswirken. Nur so wird ihm eine sachgerechte Beurteilung der sich daraus ergebenden Lage, insbesondere hinsichtlich seiner Duldungspflicht, der für ihn zu treffenden Maßnahmen und der gegebenenfalls zu ziehenden vertragsrechtlichen Konsequenzen, ermöglicht. 

In einem vom Landgericht Berlin am 2.9.2021 entschiedenen Fall kündigte der Vermieter dem Mieter das Anbringen von Balkonen an. Begonnen wurde mit der Maßnahme jedoch erst 16 Monate später.

Hierbei handelte es sich um eine extreme und in keiner Weise mehr im Rahmen des Üblichen liegende zeitliche Abweichung, sodass eine Neuankündigung der Modernisierung erforderlich war. Die angekündigte Modernisierung „Balkonanbau“ erforderte den Zutritt zu der Mietwohnung. Für den Mieter stand damit das gesteigerte Interesse sich auf die Maßnahmen in seiner Wohnung einstellen zu können im Vordergrund.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

=> zurück zum News-Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag?
Sprechen Sie mich gern an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0800 6447 011 (kostenfrei)