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Ein technischer Minderwert entsteht, wenn trotz sorgfältiger und fachgerechter Reparatur der Sache nicht gesichert der gleiche technische Zustand (Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer, Erscheinungsbild), wie vor der Beschädigung wiederhergestellt werden kann. Bei Immobilien ist er der Betrag der zwischen dem günstigsten Nutzen bei vertragsgemäßer Beschaffenheit und dem Nutzen bei nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit liegt.